| Vereinslokal | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wir laden Sie ganz herzlich ein, das Vereinslokal unseres schönen Schützenhauses Böckten / Rickenbach für private Anlässe wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Partys etc... günstig zu mieten! |
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| Ausstattung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Preise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Reglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfahrt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausstattung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Vereinslokal unseres Schützenhauses bietet Platz für ca. 60 Personen. Tische, Stühle, eine bequeme Eckbank und Stammtisch laden zum Verweilen ein. Die Küche mit Buffet bietet fliessend |
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Ein gemütliches Cheminée |
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Vor dem Lokal steht ein fest überdachter Vorplatz mit grossem Grill zur Verfügung. Einem gemütlichen Grillabend am Waldrand steht so nichts mehr im Wege! Wir wünschen viel Vergnügen ! |
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Für die Vermietung verantwortlich ist Frau Heidi Bussinger in Rickenbach. |
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| Preise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Inbegriffen: In den Gebühren inbegriffen sind: Licht, Gas, Wasser, Benützung von Geschirr und Mobiliar, sowie Brennholz. Fälligkeit: Die Benützungsgebühr ist gemäss Mietvertrag dem/der Hüttenwart/In zu überweisen. Abgabe der Räumlichkeiten bei Vermietung Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Anlagen des Schützenhauses müssen in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. Werden bei der Abnahme der Räumlichkeiten durch den/der Hüttenwart/In Mängel festgestellt, wird gemäss § 12 des Benützungsreglementes verfahren
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| Reglement | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auszug aus 'Benützungsreglement Gemeinschaftsanlage 'In den Tannen' der Feldschützengesellschaften Böckten und Rickenbach/BL §6 Benützung Die Schützenstube sowie der Schiessstand stehen in erster Linie den beiden Schiess- vereinen Böckten und Rickenbach/BL für regelmässige Schiessübungen zur Verfügung. Die Schützenstube kann an Vereinsmitglieder der beiden Gesellschaften, aber auch an andere Interessenten für einzelne private Anlässe gegen Entgeld vermietet werden. §12 Räumlichkeiten Die Benützung der Räumlichkeiten (Wirtschaftsraum/WC), welche durch die beiden Feldschützengesellschaften oder von anderweitigen Mietern in Anspruch genommen werden, müssen nach Hausordnung gereinigt werden. Zufahrt zum Schützenhaus im Winter Die Schneeräumung der Zufahrt zum Schützenhaus ist im Winter durch die Mieterschaft selbst zu organisieren. Für die Schneeräumung kann der Gemeindewegmacher Konrad Gisin Tel. 061 981 37 66 oder Paul Frank, Landwirt, Hof Rosenau, Tel. 061 981 31 35 angefragt werden. Die daraus entstehenden Kosten sind von der Mieterschaft direkt an die oben erwähnten Personen selbst zu bezahlen. §13 Haftung im Schadenfall Die beiden Feldschützengesellschaften Rickenbach und Böckten lehnen bei Schäden oder |
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| Anfahrt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfahrt mit dem Auto:
Autobahn A2 Ausfahrt Sissach |
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