Vereinslokal
Wir laden Sie ganz herzlich ein, das Vereinslokal unseres schönen Schützenhauses
Böckten / Rickenbach für private Anlässe wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten,
Partys etc... günstig zu mieten!
Ausstattung
Preise
Reglement
Anfahrt
 
Ausstattung
Das Vereinslokal unseres Schützenhauses
bietet Platz für ca. 40 Personen.
Tische, Stühle, eine bequeme Eckbank und
ein Stammtisch laden zum Verweilen ein.

Die Küche mit Buffet bietet fliessend
kaltes und warmes Wasser und ist mit
einem Gaskochherd, Kühlschrank, sowie
Geschirr, div. Gläser, Besteck und Pfannen
gut ausgestattet.

Ein gemütliches Cheminée
mit Grill dient mit einer
Umluft-Ventilation zu-
gleich auch als Heizung.

Holz ist hinter dem Haus
ausreichend vorhanden.

Vor dem Lokal steht ein fest überdachter
Vorplatz mit grossem Grill zur Verfügung.

Einem gemütlichen Grillabend am
Waldrand steht so nichts mehr im Wege!

Wir wünschen viel Vergnügen !

Für die Vermietung ist (aktuell) Gabriel Hilber zuständig.
Hier geht es zu seinen Kontakt-Daten.

Falls Sie eine Übersicht über die noch freien Termine benötigen,
finden Sie diese hier im Termin-Kalender  (ohne Gewähr, Schiessanlässe haben Vorrang).


 
Preise
 Mietgebühren Vereinslokal
Preis / Tag
   
 - Benützung durch Vereinsmitglieder 1 Mal pro Jahr
   (jedes weitere Mal wie Dorfansässige)
Fr. 100.-
 - Benützung durch ortsansässige Vereine 1 Mal pro Jahr
Fr. 100.-
 - Benützung durch Dorfansässige
Fr. 170.-
 - Benützung durch Auswärtige
Fr. 220.-
 - Benützung durch die Bürgergemeinde Rickenbach
Fr. ---.--
   
Inbegriffen:

In den Gebühren inbegriffen sind:
Licht, Gas, Wasser, Benützung von Geschirr und Mobiliar, sowie Brennholz.


Fälligkeit:

Die Benützungsgebühr ist gemäss Mietvertrag dem/der Hüttenwart/In zu überweisen.


Abgabe der Räumlichkeiten bei Vermietung

Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Anlagen des Schützenhauses müssen in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. Werden bei der Abnahme der Räumlichkeiten durch den/der Hüttenwart/In Mängel festgestellt, wird gemäss § 12 des Benützungsreglementes verfahren


 
Reglement
Auszug aus 'Benützungsreglement Gemeinschaftsanlage
                               'In den Tannen'
der Feldschützengesellschaften Böckten und Rickenbach/BL


§6 Benützung

Die Schützenstube sowie der Schiessstand stehen in erster Linie den beiden Schiess-
vereinen Böckten und Rickenbach/BL für regelmässige Schiessübungen zur Verfügung.
Die Schützenstube kann an Vereinsmitglieder der beiden Gesellschaften, aber auch an
andere Interessenten für einzelne private Anlässe gegen Entgeld vermietet werden.


§12 Räumlichkeiten

Die Benützung der Räumlichkeiten (Wirtschaftsraum/WC), welche durch die beiden
Feldschützengesellschaften oder von anderweitigen Mietern in Anspruch genommen
werden, müssen nach Hausordnung gereinigt werden.


Zufahrt zum Schützenhaus im Winter

Die Schneeräumung der Zufahrt zum Schützenhaus ist im Winter durch die Mieterschaft
selbst zu organisieren.
Für die Schneeräumung ist Byörn Frank oder Wegmacher Fabian Schärer zuständig.
Für allfällige Schneeräumungen muss zwingend der Gemeinderat Ivan Schweighauser
via Gemeindeverwaltung Rickenbach kontaktiert werden (061 981 32 52).
Die daraus entstehenden Kosten sind von der Mieterschaft direkt an die oben
erwähnten Personen selbst zu bezahlen.


§13 Haftung im Schadenfall

Die beiden Feldschützengesellschaften Rickenbach und Böckten lehnen bei Schäden oder
Unfällen jegliche Haftung ab, welche während der Mietdauer im und ums Schützenhaus
entstehen. Dies gilt auch für allfällige Schadenfälle, welche auf der Zu- und Wegfahrt zum
Schützenhaus entstehen.


 
Anfahrt
Anfahrt mit dem Auto:

Autobahn A2 Ausfahrt Sissach
Richtung Signalisation Frick
Hauptstrasse Richtung Gelterkinden
1. Kreisel (Roseneck) in Gelterkinden nach
links Richtung Rickenbach / Rheinfelden
vor Rickenbach Abzweigung links
hoch, ca. 1.5 km,
zum Teil auf befestigter Waldstrasse

Siehe Karte links (kann durch Anklicken
vergrössert und ausgedruckt werden)

Diese Seite wurde am Donnerstag, 16. November 2023 aktualisiert.